Warum eigentlich ein Unterstützungsfonds?

Auf Grund verschiedener Faktoren sind Migrant:innen in der Schweiz grundsätzlich stärker von Armut betroffen als Nicht-Migrant:innen. Der wichtigste Faktor ist dabei der Aufenthaltsstatus – es gilt die Faustregel: je schwächer die Bewilligung, desto prekärer die Existenz. Der Fond unterstützt deshalb betroffene Migrant:innen in finanzieller Notlage mittels direkter Kostenübernahmen.

Alle begünstigten Personen teilen das zentrale Merkmal der Armut: die Deckung verschiedenster anfallender Kosten ist für sie nicht möglich. Allfällig involvierte Stellen, bspw. die Betreuungsorganisationen im Asylbereich, die kantonalen Behörden, die Krankenversicherungen, das Staatssekretariat für Migration SEM, die Sozialhilfe der Standortgemeinden, die Gläubiger:innen – sie alle sind in verschiedensten Konstellationen entweder nicht zuständig, erachten sich nicht als zuständig oder können die notwendige Kostenübernahme nicht gewährleisten.

Die Betroffenen verfügen über keinerlei Reserven oder Vermögen. Ein finanzstarkes Verwandt- oder Bekanntschaftsnetz, das unterstützend einspringen könnte, fehlt ebenfalls. Der Gang zu Dritten bleibt also die letzte Möglichkeit: im schlechten Fall führt dieser Gang zu einem Kleinkreditinstitut, im besseren Fall zu einer Stiftung. Eine Stiftung zu adressieren ist indes nicht unkompliziert: es bestehen Einschränkungen bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen (wodurch viele Personen direkt ausgeschlossen sind) und formelle Hürden beim Verfassen der Gesuche. In vielen Fällen bleiben die Betroffenen deshalb ohne Unterstützung, die finanzielle Not bleibt auch nach Auslotung aller ‹offizieller› Möglichkeiten bestehen.

In genau solchen Fällen springen die am Fond beteiligten Gruppierungen ein und sichern die Finanzierung eigenständig.